Aktion Spielplatz
Ein Wettbewerb von Praktiker und Netzwerk Nachbarschaft
Sie wollen für die Kinder Ihrer Nachbarschaft einen neuen Spielplatz anlegen, einen vorhandenen Spielplatz modernisieren oder vielleicht mehrere Privatgärten zu einem Gemeinschafts-Spielgarten zusammenlegen? Oder haben Sie bereits einen Spielplatz in Eigenhilfe angelegt oder erneuert? Dann laden wir Sie herzlich ein, am Wettbewerb „AKTION SPIELPLATZ“ teilzunehmen! Sie gewinnen in jedem Fall: Günstige Einkaufskonditionen für Ihr Vorhaben, mit etwas Glück einen attraktiven Geldpreis, auf jeden Fall aber öffentliche Anerkennung und glückliche Kinder in Ihrer Nachbarschaft. Also: Ärmel hoch! Die „AKTION SPIELPLATZ“ von Praktiker und Netzwerk Nachbarschaft unterstützt Sie!
Teilnahmebedingungen
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Wer kann teilnehmen? Teilnehmen können Einzelpersonen, Gruppen oder Initiativen, die ein Spielplatz-Projekt planen oder in den letzten 12 Monaten bereits verwirklicht haben.
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Fristen: Der Wettbewerb beginnt am 1. Mai 2009 und endet am 31. August 2009. Alle Projekte müssen spätestens mit Ablauf der Wettbewerbsfrist abgeschlossen sein.
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Anmeldung: Bitte melden Sie sich für Ihr Projekt mit unserem Online-Teilnahmeformular (Link einfügen) an. Darin geben Sie uns eine kurze Projektbeschreibung.
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Mitgliedschaft: Mit der Anmeldung wird Ihre Nachbarschafts-Initiative automatisch Mitglied im Netzwerk-Nachbarschaft, Deutschlands größter Nachbarschafts-Community. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. (hier evtl. Link zur Homepage NeNa einfügen)
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Alle Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
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Bildmaterial: Bitte fügen Sie Ihrem Online-Teilnahmeformular digitale Fotos bei, die
- den Zustand eines bestehenden Spielplatzes vor seiner geplanten Modernisierung dokumentieren oder
- die zu bebauende Fläche vor der Errichtung des Spielplatzes zeigen oder
- die Gärten vor ihrer Zusammenlegung darstellen.
Wenn Ihr Projekt erfolgreich abgeschlossen ist, senden Sie uns bitte per Mail den fotografischen Beleg des neuen Spielplatzes zu (spätestens bis zum 31.08.2009).
Sollten Sie sich mit einem bereits abgeschlossenen Projekt bewerben, schicken Sie uns bitte zeitgleich mit Ihrer Bewerbung zwei Fotos, die die Vorher-Nachher-Entwicklung dokumentieren.Weitere Fotos, z.B. von Ihrer Nachbarschaftsinitiative selbst, sind ausdrücklich erwünscht! Bitte beachten Sie, dass die Fotos jeweils nicht größer als 1,5 MB sein sollten.
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Unterstützung: Die ersten 100 Teilnehmer des Wettbewerbs bekommen mit ihrer Anmeldung von Praktiker Warengutscheine in Höhe von je 500 Euro, die deutschlandweit in den Praktiker Märkten einsetzbar sind. Alle Teilnehmer erhalten eine Spielplatz-Karte, die einen Preisvorteil von 10 Prozent auf die Materialien gewährt, die sie für ihr Spielplatz-Projekt benötigen (Ausnahme: bereits reduzierte Artikel, Tiernahrung).
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Verantwortlichkeit: Teilnehmer, die die organisatorische und/oder finanzielle Verantwortung für das Projekt tragen, müssen volljährig sein.
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Sicherheit: Sämtliche Geräte und Bauten auf Ihrem Spielplatz müssen den Sicherheitsanforderungen des TÜV genügen. Weitere Informationen siehe unter www.tuev-sued.de und www.praktiker.netzwerk-nachbarschaft.net/praktiker/info/ratgeber/sicherheit.
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Praktiker unterstützt den Bau der Spielplätze im Rahmen der Teilnahmebedingungen, übernimmt aber keine Verantwortung für die Durchführung und Sicherheit der Spielplätze.
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Wer haftet bei Schäden?
Die Frage der Haftung unterscheidet sich je nach dem Träger des Spielplatzes:Öffentliche Trägerschaft
Bei öffentlichen Trägern wie Städten oder Gemeinden liegt die Gefahrenhaftung grundsätzlich dort selbst. Sie bleibt dort auch bestehen, wenn – mit Einverständnis des Trägers – Privatpersonen an der Gestaltung von Spielplatzanlagen und Geräten mitarbeiten. das Heißt: der öffentliche Träger muss letztlich auch für die Dinge geradestehen, die im Rahmen des Wettbewerbs von Dritten durchgeführt werden. Deshalb werden Städte und Gemeinden z. B. größere Spielgeräte entweder von eigenen Bautrupps aufbauen lassen, oder eine Fachfirma damit beauftragen.Private Trägerschaft
Anders liegt die Haftungsfrage, wenn Privatpersonen oder ein Verein einen Spielplatz auf privatem oder öffentlichem Grundstück einrichten. Hier sind mehrere Privatpersonen Träger/Betreiber der Anlage und würden persönlich oder als Verein haften. Je nach Größe des Spielplatzes und Kreis der Nutzer würde gegen Haftungsrisiken die Privathaftpflichtversicherung der Mitglieder oder Vereinshaftpflichtversicherung schützen.Stellung von Praktiker
Für Praktiker bestehen bei diesem Wettbewerb über die gesetzliche Gewährleistung hinaus keinerlei erweiterte Haftungsverpflichtungen.


