Ratgeber
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Was Eltern über Spielplätze wissen sollten
Spielplätze sind so angelegt, dass Kinder darauf gefahrlos spielen können. Das versteht sich von selbst. Aber auch die Eltern sollten „mitspielen“ und zur Sicherheit ihrer Kinder einige Verhaltensregeln beherzigen.
Eltern können sich darauf verlassen, dass selbst Spielgeräte, die schon für ganz junge Kinder erreichbar sind, allen Sicherheitsnormen entsprechen. Doch für alle Kinder unter drei Jahren besteht auf Spielplätzen grundsätzlich eine Aufsichtspflicht. Ältere Kinder dürfen dann auch unbegleitet auf den Spielplatz gehen. Damit die Kleinen ohne Verletzungen nach Hause kommen, sollten Eltern aber auf einige Dinge besonders achten. Das beginnt bei der Kleidung. Sie darf keine Kordeln oder Zugbänder im Halsbereich aufweisen. Die könnten sich nämlich beim Klettern verfangen. Eigentlich dürfen solche Kleidungsstücke heute gar nicht mehr verkauft werden. Aber bei gebrauchter Kleidung kann es sie noch geben. Notfalls sollte man diese „Fallstricke“ also abschneiden.
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Bei der Fahrt zum Spielplatz tragen Kinder oft einen Fahrrad- oder Inline-Helm. So empfehlenswert dieser Kopfschutz beim Fahrradfahren oder Skaten ist – auf Spielgeräten hat er nichts zu suchen. Hier heißt die Regel: „Helm ab“. Zu groß ist sonst die Gefahr, an gefährlichen Stellen mit dem Kopf hängen zu bleiben und sich schwer zu verletzen.
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Eine ureigene Aufgabe von Eltern ist es, ihren Kindern Hilfestellungen zu geben. Aber nicht, wenn es darum geht, die Kleinen auf Spielgeräte zu heben. Denn wenn die Leiter zu steil oder eine Kante noch zu hoch ist, bedeutet dies ganz eindeutig: Dieses Spielgerät ist nicht für das Kinderalter bestimmt. Solche Sicherheitsbarrieren sollten Eltern unbedingt respektieren.
Roller und Fahrräder sind immer noch die angesagten Kinderfahrzeuge. Eltern sollten ihre Sprösslinge darauf hinweisen, die Fahrzeuge nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu den Spielgeräten abzustellen. Das Gleiche gilt für Sitzbänke, auf denen sich Erwachsene niederlassen, um ihre Kleinen zu beaufsichtigen.
Und schließlich die Sauberkeit. Auch wenn der Spielplatzträger dafür zuständig ist, sollten Eltern sich nicht zu schade sein, etwa spitze Gegenstände und Scherben aus den Spielbereichen zu räumen. Sie bedeuten für herumtollende Kinder genauso eine Gefahr wie beschädigte Spielgeräte. Die sollten umgehend gemeldet werden, damit gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen können.



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